Teilzeitangestellte oft günstiger als Mini-Job

Ihr Business ist jetzt soweit, dass Sie Unterstützung brauchen?! Mini-Job oder Vollzeitkraft? Planen und rechnen Sie rechtzeitig, was in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Selbstständige, die ihren Mitarbeiter einstellen wollen, denken häufig an einen Mini-Job. Jeder hat schon mal gehört, dass das 450 € kostet und relativ unbürokratisch läuft. Doch wir raten Ihnen: Schauen Sie genau hin!

Mini-Jobs sind eine Teilzeitanstellung, bei der das monatliche Gehalt für die Beschäftigten bis zu 603 € beträgt. Es darf auch geringer sein. Arbeitgeber zahlen zusätzlich zum Gehalt rd 31 % pauschale Sozialabgaben an die Mini-Job-Zentrale (Knappschaft). D.h. die Personalkosten für Arbeitgeber sind 603 € + 188 € = 791 €.

Siehe: Minijob-Rechner 2026

Wenn Sie den Mitarbeiter für 603 € + 1€ = 604 € als Teilzeitkraft in Hamburg sozialversicherungspflichtig anstellen, können Sie den sogenannten „Übergangsbereich“ nutzen. Dann sieht die Gehaltsabrechnung so aus:

Brutto604,00 Euro
Krankenversicherung10,10 Euro
Zusatzbeitrag (variiert je nach Krankenkasse)0,02 Euro
Pflegeversicherung2,43 Euro
Rentenversicherung0,13 Euro
Arbeitslosenversicherung0,02 Euro
Lohnsteuer0,00 Euro
Netto601,30 Euro

 

Wie hoch sind in diesem Fall die Arbeitgeber-Personalkosten?

Brutto604,00 Euro
Krankenversicherung58,34 Euro
Zusatzbeitrag (variiert je nach Krankenkasse)13,14 Euro
Pflegeversicherung14,38 Euro
Rentenversicherung74,33 Euro
Arbeitslosenversicherung10,38 Euro
Netto774,57 Euro

 

Siehe: aok-Gleitzonenrechner 2026

Im Ergebnis haben Sie bei einem Beschäftigungsverhältnis in der Gleitzone 16,43 € gespart. Trotz des minimal geringeren Netto-Entgelts kann eine Teilzeitanstellung für Beschäftigte interessant sein, z.B. wenn die Person

  • eventuell auch mit Angehörigen in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein möchte oder
  • mit Pflichtbeiträgen in der Rentenversicherung ihre Rente aufbessern oder einen Anspruch auf Riester-Zulagen erhalten möchten.

Die Rolle als Führungskraft im eigenen Unternehmen ist anspruchsvoll: Von der Arbeitsplatzbeschreibung und der Suche von Mitarbeitern über die Kalkulation und Einstellung bis hin zur Einarbeitung und Führung der Beschäftigten. Nutzen Sie professionelle Unterstützung, damit Ihr Unternehmen stetig wächst und Sie durch Personal Entlastung erfahren.

Wichtige Aktualisierung der Rechengrößen für 2026:

  • Minijob-Grenze: Diese ist an den Mindestlohn gekoppelt und steigt zum 01.01.2026 auf 603,00 € monatlich (bei einem Mindestlohn von 13,90 €/Std.).
  • Übergangsbereich (Midijob): Dieser beginnt 2026 ab 603,01 € und reicht bis zu einer Grenze von 2.000,00 € monatlich.
  • Beitragssätze: Die Rentenversicherung bleibt stabil bei 18,6 %, während der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung für 2026 auf ca. 2,9 % steigt.

Expertise von Claudia Kirsch

Neben ihrer Anstellung als Redakteurin beim VGSD e.V. ist Nadine Luck selbstständig als Autorin für Reiseliteratur und Mutter von zwei Kindern.

Auf den Punkt gebracht

  1. Kostenvergleich:
    Während beim Minijob (bis 603 €) hohe pauschale Abgaben anfallen, profitieren Sie bei einem Midijob ab 603,01 € von reduzierten Arbeitgeberbeiträgen im Übergangsbereich.
  2. Soziale Absicherung:
    Eine Teilzeitanstellung bietet Beschäftigten eigenen Schutz in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung – oft ein starkes Argument bei der Personalgewinnung.
  3. Führungskompetenz:
    Der Schritt zum ersten Mitarbeiter erfordert gute Planung. Wir begleiten Sie von der Kalkulation über die Arbeitsplatzbeschreibung bis hin zur erfolgreichen Einarbeitung.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Personalkosten optimal zu planen und begleiten Sie bei Ihrem Wachstum vom Solo-Selbstständigen zur Führungskraft.